Logo
Klaus Müller Immobilien
Die Hausverkaufs-Spezialisten - seit 1990 -

Zum 23.12.2020 hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Maklerprovision neu geregelt.

 

Die bisher in NRW schon übliche Verfahrensweise der hälftigen Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer kann unverändert beibehalten werden. Insofern ändert sich also nichts. Zusätzlich gibt es aber auch weitere Möglichkeiten. Diese sind in diesem Artikel des "Super Sonntag" sehr gut beschrieben.

Welches Modell in Ihrem Fall das beste ist, besprechen wir gerne individuell mit Ihnen Jedes Modell hat seine speziellen Vorteile.

 

 

Hier können Sie Artikel in besserer Qualität als pdf-Dokument herunterladen

 

 

Bitte klicken Sie auf den Artikel, um ihn in besserer Qualität zu lesen

Artikel_Super_Sonntag